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B 297: Ersatzneubau der Überführung der Tannenbergstraße in Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen)
Verkehrseinschränkungen wegen Erkundungsbohrungen vom 10. bis voraussichtlich 14. November 2025
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Mit der Sammelausschreibung des Landes werden im Regierungsbezirk Stuttgart 15 Brücken neu gebaut – darunter auch die Überführung der Tannenbergstraße in Kirchheim unter Teck im Zuge der B 297. Hier stehen vom 10. bis zum 14. November 2025 Baugrunduntersuchungen an. Die Fahrbahn der B 297 sowie der Tannenbergstraße wird daher halbseitig gesperrt.
Die Überführung über die Tannenbergstraße ist ein Bauwerk aus dem Jahr 1959, das in Spannbetonbauweise errichtet wurde, muss neu gebaut werden (vergleiche Medienmitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 23. April 2025). Die Planung des Neubaus wird mit einer Sammelausschreibung des Landes durchgeführt.
Als Grundlage für die nächsten Planungsschritte sind Baugrunduntersuchungen in Form von Erkundungsbohrungen erforderlich. Die Erkundungsbohrungen finden ab Montag, 10. November, bis voraussichtlich Freitag, 14. November 2025, statt. Die geotechnischen Untersuchungen finden sowohl im Fahrbahnbereich der B 297 als auch in der Tannenbergstraße statt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Fahrbahn der B 297 sowie abschnittsweise und zeitlich versetzt die Tannenbergstraße halbseitig gesperrt. Zudem ist für die Dauer der Maßnahme der Fußgängerweg entlang der Tannenbergstraße abschnittsweise und zeitlich versetzt nur eingeschränkt begehbar. Der Verkehr auf der B 297 und der Tannenbergstraße wird mit Hilfe von Ampeln und Verkehrszeichen geregelt. Dadurch kann es zeitweise zu verkehrlichen Einschränkungen kommen.
Die ARGE und das RPS bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Baugrunduntersuchung.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).
Hintergrundinformationen:
Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.
Weitere Informationen zur Sammelausschreibung für das Land und zur Brückensicherheit finden Sie in Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 8. Oktober 2024 sowie vom 19. Dezember 2024.
Ebenfalls am 19. Dezember 2024 hat das RPS eine Medienmitteilung zum Thema: „Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichen Spannstahl im Regierungsbezirk Stuttgart“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Brücken ist in der Sammelausschreibung des Landes enthalten, zu der eine Medienmitteilung am 23. April 2025 veröffentlicht worden ist.
Zum Brückenerhaltungsprogramm bis 2030 gibt es außerdem weitere Informationen in den Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 2025 und des RPS vom 23. Oktober 2025.