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B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke (Landkreis Esslingen)
Bündelung der Ersatzneubauten von Aichtalbrücke und Ermstalviadukt unter Vollsperrung der B 312
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Mit der Sammelausschreibung des Landes werden im Regierungsbezirk Stuttgart 15 Brü-cken neu gebaut – darunter auch die Aichtalbrücke im Zuge der B 312. Das Ergebnis einer Prüfung zeigt, dass mit einem simultanen Bau des Ermstalviadukts im Streckenzug der B 312 die Belastungen für die Region durch wiederkehrende Sperrung vermieden werden können.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat die von den Städten und Gemeinden entlang der B 312 angeregte Bündelung der Brückenerneuerungen geprüft. Ergebnis der Untersuchung: Der Ersatzneubau der Aichtalbrücke bei Aichtal-Aich und des Ermstalviadukts bei Neckartenzlingen soll simultan unter Vollsperrung der B 312 umgesetzt werden. Ziel ist es, die Belastungen für die Region in einem Zeitraum zu bündeln und wiederkehrende Sperrungen zu vermeiden. Die (Ober)Bürgermeister/innen der Städte und Gemeinden wurden über dieses Prüfergebnis und die weiteren Schritte mit einem Schreiben informiert.
„Die B 312 ist eine der zentralen Verkehrsachsen im Landkreis Esslingen. Mit der Bündelung der zwei großen Ersatzneubauten folgen wir dem klaren Signal der Kommunen: lieber eine befristete Vollsperrung als jahrelange wechselnde Nadelöhre. So schaffen wir Planungssicherheit und machen die Strecke fit für die kommenden Jahrzehnte“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Aichtalbrücke: Dringlicher Ersatzneubau – möglicher Baubeginn ab 2. Halbjahr 2029
Die Aichtalbrücke im Zuge der B 312 bei Aichtal-Aich weist aufgrund bereits in den Jahren 2012/2013 festgestellter massiver Schäden an der Quervorspannung einen dringlichen Handlungsbedarf auf. Der Betrieb kann derzeit nur durch ein dauerhaftes Monitoring-System gesichert werden. Eine längerfistige Nutzung ohne Ersatzneubau ist nach heutigem Stand nicht möglich.
Der Ersatzneubau der Aichtalbrücke befindet sich – im Rahmen der Sammelausschreibung des Landes – in der Entwurfsplanung. Ursprünglich war ein Baubeginn im Jahr 2028 mit einer Bauzeit von rund 14 Monaten vorgesehen. Für den Bau an Ort und Stelle ist eine Vollsperrung mit großräumiger Umleitung notwendig.
Damit der Bau mit dem Ersatzneubau des Ermstalviadukts gebündelt werden kann, soll der Baubeginn der Aichtalbrücke auf frühestens das 2. Halbjahr 2029 verschoben werden. Die Verkehrssicherheit der Aichtalbrücke wird bis dahin durch ein Monitoring gewährleistet. Stand heute geht das RPS davon aus, dass an der Aichtalbrücke keine Warn- oder Schwellenwerte erreicht werden, die eine verkehrliche Einschränkung oder ein noch früheres Ein-greifen erforderlich machen würden.
Ermstalviadukt: Ersatzneubau im Brückenerhaltungsprogramm 2025 bis 2030
Auch das Ermstalviadukt bei Neckartenzlingen muss durch einen Neubau ersetzt werden. Wie die Aichtalbrücke ist das Bauwerk in der ersten Stufe des Brückenerhaltungsprogramms des Landes für den Zeitraum 2025 bis 2030 verankert.
Das RPS hat die notwendigen Planungsschritte für den Ersatzneubau des Ermstalviadukts bereits angestoßen und priorisiert. Unter optimalen Rahmenbedingungen ist nach aktuellem Stand ein Baubeginn im 2. Halbjahr 2029 realistisch.
Im Ergebnis wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Ersatzneubau der Aichtalbrücke und der Ermstalbrücke unter Vollsperrung der B 312 bündeln. Die B 312 soll dafür in einem Zeitraum voll gesperrt und der Verkehr großräumig umgeleitet werden. Dadurch werden die unvermeidlichen Beeinträchtigungen gebündelt und mehrfach wiederkehrende Baustellenphasen entlang der Strecke vermieden.
Neckarbrücke Neckartailfingen: Kein Ersatzneubau erforderlich
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Streckenzugs wurde auch die Neckarbrücke bei Neckartailfingen geprüft. Das Ergebnis: Die Brücke befindet sich derzeit in einem guten baulichen Zustand. Es liegen keine konstruktiven oder materialbedingten Schäden vor, die eine Ertüchtigung oder einen Ersatzneubau notwendig machen.
Sollte es im Rahmen künftiger Vollsperrungen des Streckenzuges sinnvoll erscheinen, werden mögliche Instandsetzungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen an der Neckarbrücke – ebenso wie an weiteren Ingenieurbauwerken entlang der B 312 – nach Möglichkeit in die Bauabläufe integriert. So können Synergien genutzt und zusätzliche Sperrungen vermieden werden.
Verkehrsuntersuchung und Abstimmung mit der Region
Die geplante Vollsperrung der B 312 für die beiden Ersatzneubauten hat Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz in der Region. Die verkehrlichen Effekte der großräumigen Umleitungen werden derzeit in einer Verkehrsuntersuchung analysiert. Auf dieser Grundlage werden Umleitungskonzepte und verkehrliche Begleitmaßnahmen ausgearbeitet und optimiert.
Parallel dazu stimmt sich das Regierungspräsidium Stuttgart beziehungsweise die mit der Planung der Aichtalbrücke vom RPS beauftrage Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eng mit den betroffenen Landkreisen, Städten und Gemeinden ab. Darüber hinaus finden zwischenzeitlich Abstimmungen mit der Stadt Reutlingen bezüglich des geplanten Baus der Regionalstadtbahn in Reutlingen statt. Die verkehrlichen Auswirkungen der großräumigen Umleitungen im Zuge der beiden Ersatzneubauten, insbesondere auch auf das Stadtgebiet Reutlingen, werden derzeit im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung analysiert und anschließend ausgewertet.
Über den Fortgang der Planungen werden wir mit den betroffenen Landkreisen, Städte und Gemeinden Informationsveranstaltungen abstimmen und durchführen. Eine erste Veranstaltung fand am 6. Oktober 2025 in der Stadt Aichtal statt.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.
Hintergrundinformationen
Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.
Weitere Informationen zur Sammelausschreibung für das Land und zur Brückensicherheit finden Sie in Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 8. Oktober 2024 sowie vom 19. Dezember 2024.
Ebenfalls am 19. Dezember 2024 hat das RPS eine Medienmitteilung zum Thema: „Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichen Spannstahl im Regierungsbezirk Stuttgart“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Brücken ist in der Sammelausschreibung des Landes enthalten, zu der eine Medienmitteilung am 23. April 2025 veröffentlicht worden ist.
Zum Brückenerhaltungsprogramm bis 2030 gibt es außerdem weitere Informationen in den Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 2025 und des RPS vom 23. Oktober 2025.