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Lärmschutz

Digitaler Service für Bürgerinnen und Bürger: Neues Onlineformular für Fluglärmbeschwerden zum Flughafen Stuttgart

Standardisierte Verfahren / effizientere Bearbeitung

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fliegendes Flugzeug mit Himmel im Hintergrund

Das Regierungspräsidium Stuttgart bietet für Fluglärmbeschwerden zum Flughafen Stuttgart ab sofort ein Onlineformular an. Der neue Service erleichtert die Übermittlung von Beschwerden und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) – bei dem auch die Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart angesiedelt ist – können Fluglärmbeschwerden zum Flughafen Stuttgart ab sofort über ein Onlineformular eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger können ihre Beschwerden damit einfach, komfortabel und unabhängig von den Servicezeiten digital übermitteln.

Das Formular führt Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. Die vorgesehenen Pflichtfelder stellen sicher, dass alle für eine zügige Bearbeitung notwendigen Informationen vollständig erfasst werden.

Mit dem neuen Onlineangebot erweitert das RPS sein digitales Serviceangebot und erleichtert den Zugang zur Verwaltung. Gleichzeitig unterstützt das standardisierte Verfahren eine effiziente Bearbeitung der eingehenden Beschwerden.

Im Jahr 2025 gingen bei der Lärmschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart insgesamt 9.093 Fluglärmbeschwerden ein.

Das Onlineformular zur Beschwerdeabgabe steht unter auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de > Verkehr und Infrastruktur > Luftverkehr > Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Angesiedelt ist die Lärmschutzbeauftragte im Referat 46.2 „Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb“. Sie ist für Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0711 904-14646 oder per E-Mail lsb@rps.bwl.de zu erreichen.

Das Referat 46.2 im Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb zuständig:

Pilotinnen und Piloten 
In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.

Flugschulen 
Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)

Flugplätze
An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten. 
Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referates 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.

Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab. Das ist im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.

Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.

Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.

Fluglärm
Die Lärmschutzbeauftragte des RPS ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Sie nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Pilotinnen und Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.

Drohnen und Modellflug
Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper – zu treffen.

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