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Folge-Vertrag zwischen Land und Solvay
Weitere Reduktion von SF6-Emissonen bleibt oberstes Ziel / Betrieb unterliegt weiterhin genauen Vorgaben
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Das Land Baden-Württemberg und die Solvay GmbH hatten vor Weihnachten 2025 einen zeitlich befristeten Vertrag für einen eng überwachten Testbetrieb geschlossen. So sollten Maßnahmen auf ihre Wirkung überprüft, Schwachstellen identifiziert und Emissionen des Klimagases Schwefelhexafluorid (SF6) weiter reduziert werden. Bei einzelnen Betriebszuständen kommt es aber noch zu erhöhten Emissionen. Daher wird der streng überwachte Betrieb verlängert, um in einer Umsetzungsphase mit technischen Änderungen weitere Minimierungen erzielen zu können.
Zum Ende der Vertragsdauer des öffentlich-rechtlichen Vertrags, den das Land Baden-Württemberg – vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) – und die Solvay GmbH am 18. Dezember 2025 geschlossen hatten, haben das Land und Solvay nach Neubewertung der Emissionssituation einen zweiten öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Oberstes Ziel bleibt die weitere Reduktion der Emissionen des klimaschädlichen Gases Schwefelhexafluorid (SF6), um so ein niedriges Emissionsniveau der Anlage insgesamt sicherzustellen. Wie schon der erste Vertrag zwischen Land und Solvay erfolgt auch dieser vor dem Hintergrund, eine klimaschonende und bedarfssichernde Produktion langfristig in Europa sicherzustellen und regional die Arbeitsplätze zu erhalten.
Der zweite Vertrag schließt an den vor Weihnachten 2025 für fünf Monate geschlossenen ersten öffentlich-rechtlichen Vertrag an. Die Maßnahmen, die innerhalb des Testbetriebs eingeleitet wurden, haben zu weiteren Verbesserungen geführt. Die vom akkreditierten Messinstitut vorgelegten und vom RPS plausibilisierten Messergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte im regulären Anlagenbetrieb im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. Trotz verschiedener technischer und organisatorischer Maßnahmen, wie etwa der Optimierung der Abfüllprozesse, zeigen die Auswertungen allerdings, dass es in einzelnen Betriebszuständen weiterhin zu deutlich höheren Emissionen kommt. Um die Emissionen auch in diesen Betriebszuständen weiter zu reduzieren, bedarf es größerer technischer Umbauten an der Anlage. Diese werden während der nun folgenden Umsetzungsphase durch Messungen weiterhin eng begleitet und überwacht.
Der Betrieb in dieser Umsetzungsphase unterliegt wie zuvor genauen Vorgaben, beispielsweise wie oft die Anlage maximal an- und abgefahren werden darf. Solvay muss weiterhin die Emissionen wöchentlich durch eigene Messungen erheben. Quartalsweise werden außerdem umfangreiche Messungen durch das externe, akkreditierte Messinstitut durchgeführt. Die externen Messungen sind umfassender als die bisherigen Messungen, da im Lichte der bisher gewonnenen Erkenntnisse, die besonders emissionsträchtigen Betriebszustände gezielter gemessen werden. Durch dieses Messprogramm wird überprüft, ob die technischen Umbauten und deren Erprobung innerhalb der Anlage wie gewünscht zu weiteren Emissionsminderungen führen.
Der Vertrag läuft mindestens bis zum 31. Januar 2027 und wird durch eine Anordnung des Regierungspräsidiums oder eine vergleichbare Regelung abgelöst, wobei die gewonnenen Erkenntnisse und Messergebnisse berücksichtigt werden, mit dem Ziel einen dauerhaften, klimaschonenden und wirtschaftlichen Betrieb unter Erhalt der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu ermöglichen.
Bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten ist weiterhin ein Zwangsgeld im Vertrag angedroht.
Darüber hinaus findet ein enger Austausch mit Professor Andreas Engel von der Goethe Universität Frankfurt am Main statt. Die Analyse des bisherigen und künftigen überwachten Betriebs wird mit den Modellierungen und Berechnungen von Professor Engel abgeglichen.
Hintergrundinformationen
Zu beachten ist: Es gibt keinen rechtlich festgelegten spezifischen Grenzwert für SF6, sondern lediglich einen sogenannten Summenparameter für Fluor und alle seine gasförmigen anorganischen Verbindungen. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2008 ist ein Emissionsgrenzwert von 3 mg/m³ für Fluor und seine gasförmigen anorganischen Verbindungen festgeschrieben.
Aus behördlicher Sicht umfasst dieser Summenparameter auch SF6. Die nachträgliche Anordnung vom 3. November 2025 legt für die Anlage in Bad Wimpfen nochmals klarstellend einen Emissionsgrenzwert für die Stoffgruppe fest, um eine andere Interpretation des Unternehmens auszuschließen.
Das Land und Solvay haben im auch zweiten öffentlichen-rechtlichen Vertrag festgehalten, das Verfahren der durch Solvay erhobenen Klage gegen die nachträgliche Anordnung beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) weiterhin ruhen zu lassen. Schwefelhexafluorid (SF6) ist ein klimaschädliches Isoliergas, das vor allem in der Elektroindustrie verwendet wird. Dort ist es weitgehend unverzichtbar. Eine vom Umweltbundesamt geförderte und im November 2025 veröffentlichte Studie der Universität Frankfurt hat über Messungen in Hessen und Modellierungen für weitere Gebiete in Deutschland festgestellt: Ein ungewöhnlicher Schwerpunkt der SF6-Emissionen liegt in Baden-Württemberg. In Bad Wimpfen sitzt mit der Firma Solvay der europaweit einzige Produzent von SF6.
Weitere Informationen:
Gemeinsame Medienmitteilung von UM und RPS zum Sofortvollzug
Gemeinsame Medienmitteilung von UM und RPS zum Vertrag zwischen Land und Solvay