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Klärschlammverbrennungsanlage Walheim (Landkreis Ludwigsburg)
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser auf Antrag der EnBW / Erörterungstermin
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Auf Antrag der EnBW führt das Regierungspräsidium Stuttgart ein wasserrechtliches Verfahren für die geplante Grundwasserentnahme für die von der Antragstellerin geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim durch. Nach Ende der Einwendungsfrist findet am 13. Oktober 2026 der Erörterungstermin in Walheim statt.
Mit Bescheid vom 25. Juni 2025 hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) der Antragstellerin, die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage (Klärschlammmonoverbrennungsanlage) erteilt (vergleiche Medienmitteilung vom 25. Juni 2025).
Neben der für die Inbetriebnahme erforderlichen zweiten immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung bedarf es der Durchführung eines gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für die geplante Grundwasserentnahme am Standort in Walheim. Das Grundwasser soll für die Klärschlammverbrennungsanlage, die Gasturbine D sowie für landwirtschaftliche Zwecke entnommen werden. Hierfür hat die EnBW als Antragstellerin beim RPS als verfahrensführende Behörde eine sogenannte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.
In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Hierzu lag der Antrag der EnBW vom 20. Juli 2026 bis einschließlich zum 20. August 2026 auf den Internetseiten der Gemeinden Walheim und Gemmrigheim sowie des RPS zur Einsicht aus. Zusätzlich konnte der Antrag in Papierform in den Rathäusern der genannten Kommunen eingesehen werden. Einwendungen konnten bis einschließlich 3. September 2026 erhoben werden (vergleiche Medienmitteilung vom 16. Juli 2026).
Im nächsten Schritt werden nun die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin besprochen.
Der Erörterungstermin findet am Dienstag,13. Oktober 2026 um 9:00 Uhr in der Gemeindehalle Walheim, Weinstraße 18 in 74399 Walheim, dort im Vereinszimmer, statt. Zugang zum Vereinszimmer erhalten Sie über die Paulinenstraße. Der Einlass ist ab 8:45 Uhr möglich.
Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist gleichwohl beabsichtigt, öffentlich zu verhandeln, sofern kein Beteiligter widerspricht.
Weitere Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung des RPS vom 1. Oktober 2026 entnommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung ist unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Wasserrechtliche Verfahren abrufbar.
Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, 12. Oktober 2026, 12:00 Uhr, mit Angabe von Namen und Medium unter pressestelle@rps.bwl.de an.
Anlage
Bekanntmachungstext des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 1. Oktober 2026 (pdf)