StiftungenMuster und Vorlagen
Allgemeine Informationen zu Stiftungen, unseren Aufgaben als Stiftungsbehörde, aber auch Informationen zur Errichtung einer Stiftung und steuerlichen Aspekten finden Sie in unserem Themenportal.
Die von uns ausgearbeiteten Muster enthalten die notwendigen stiftungsrechtlichen Regelungen und weitere Bestimmungen, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben. Die steuerrechtlichen Regelungen für gemeinnützige Stiftungen bitten wir mit dem jeweils zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Das Stiftungsgeschäft ist der eigentliche Stiftungsakt. Es ist eine einseitige rechtlich verbindliche Erklärung, die schriftlich erfolgen muss (eigenhändige Unterschrift des Stifters/der Stifterin oder notarielle Beurkundung). Das Stiftungsgeschäft muss die verbindliche Erklärung des Stifters/der Stifterin enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm/ihr vorgegebenen Zweckes zu widmen. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über
- den Namen der Stiftung
- den Sitz der Stiftung
- den Zweck der Stiftung
- das Vermögen der Stiftung,
- die Bildung des Vorstands der Stiftung.
Das Stiftungsgeschäft kann grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft werden, die auf den Bestand der Stiftung Einfluss haben können. Endgültig entsteht die Stiftung (als selbständige und rechtsfähige juristische Person) allerdings erst mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde.
Muster für ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden mit einem Organ (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden mit einem Organ (docx)
Muster für ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden mit zwei Organen (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden mit zwei Organen (docx)
Soll die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters/der Stifterin entstehen, muss der Stifter/die Stifterin dies mit einer entsprechenden Verfügung von Todes wegen regeln. Die Stiftung ist entweder Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Bitte beachten Sie die erbrechtlichen Formvorschriften für ein rechtsgültiges Testament oder den Erbvertrag. Auch hier entsteht die Stiftung allerdings endgültig erst mit der Anerkennung.
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Erbin mit einem Organ (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Erbin mit einem Organ (docx)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Erbin mit zwei Organen (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Erbin mit zwei Organen (docx)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Vermächtnisnehmerin mit einem Organ (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Vermächtnisnehmerin mit einem Organ (docx)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Vermächtnisnehmerin mit zwei Organen (pdf)
Muster für ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen: Stiftung ist Vermächtnisnehmerin mit zwei Organen (docx)
Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Sie muss Bestimmungen enthalten, über Name, Sitz, Zweck, Vermögen und Bildung des Vorstands der Stiftung. Festlegungen über die Bildung des Vorstandes betreffen insbesondere die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, weitere Regelungen zu treffen, entsprechend diesem Satzungsmuster. Grundsätzlich lässt das Stiftungsrecht jedoch weiten Spielraum für eine Satzung nach den individuellen Vorstellungen des Stifters / der Stifterin. Dieses Muster ist somit nur eine Orientierungshilfe und stellt die rechtlich notwendigen und gebotenen Regelungen in den Mittelpunkt.
Zweck und Bedeutung der Stiftungssatzung
Muster einer Stiftungssatzung mit einem Organ (pdf)
Muster einer Stiftungssatzung mit einem Organ (docx)
Die Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind nach § 9 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes grundsätzlich verpflichtet, der Stiftungsbehörde (hier: Regierungspräsidium) innerhalb von 6 Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes vorzulegen. Sie haben hier die Möglichkeit, anhand unserer Muster für die Jahresrechnung die Vermögensübersicht und die Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu erstellen. Diese können Sie mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks an uns senden.
Einnahmen-/Ausgabenrechnung (pdf)
Anmerkungen zur Jahresrechnung (pdf)
Muster Vermögensübersicht (pdf)
Sie haben hier die Möglichkeit, anhand unseres Musters die für das Stiftungsverzeichnis relevanten Daten, z.B. Änderungen der Stiftungsanschrift und oder der vertretungsberechtigten Personen, einzutragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Flyer "Stiftungen in Baden-Württemberg (pdf)
Stiftungen im Themenportal
Kontakt
Kontakt
Referent für das Stiftungswesen
Herr Owens
Referat 14
0711 904-11416
Sachbearbeitung A - G
Frau Priesner
Referat 14
0711 904-11417
Sachbearbeitung H - Z
Frau Haußmann
Referat 14
0711 904-11418
Stiftungsverzeichnis
(Änderungen, Auszüge, Vertretungsbescheinigungen)
Frau Hanninger
Referat 14
0711 904-11419
Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr