BibliotheksförderprogrammVerbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum
Lücken im Netz von Bibliotheken in den ländlichen Räumen zu schließen ist das Ziel eines Förderprogramms des Landes. Jeweils 60.000 Euro stehen für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung. Der Ort, dessen Bibliotheksversorgung verbessert werden soll, liegt im ländlichen Raum (Ländlicher Raum im engeren Sinne; Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg sowie vergleichbare, ländlich geprägte Orte), hat maximal 20.000 Einwohnende und verfügt nicht über ein ausreichendes Bibliotheksangebot. Interkommunale Antragsprojekte sind im Ausnahmefall möglich und vor Antragsstellung mit der jeweiligen Fachstelle abzusprechen. Gefördert werden können Konzepte mit klarer Umsetzungsperspektive, Investitionen in Ausstattung, Software, E-Medien, Projekte zur digitalen Teilhabe und mobilen Bibliotheksarbeit und professionell begleitete Konzeptentwicklungen. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2026 umgesetzt werden. Die Förderung des Landes beträgt mindestens 1.500 Euro und maximal 7.500 Euro. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von 100 Prozent des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt. Die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen betreuen das Programm. Die Mittel stammen zur Hälfte aus dem Landeshaushalt, zur anderen Hälfte aus dem kommunalen Finanzausgleich. Bewerbungsfrist ist der 15. Juni 2026.
Bitte wenden Sie sich zur Rücksprache vor der Antragsstellung und bei Fragen an Frau Wieczorek, 0711 904 12330 oder kirsten.wieczorek@rps.bwl.de.