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Referat 44Planung

Unsere Kernaufgaben

Das Referat 44 plant Radwege und Straßen im Regierungsbezirk Stuttgart. Dazu gehören Maßnahmen des Aus- und Neubaus. Jede Planung beinhaltet auch einen naturschatzfachlichen Teil der einen großen Stellenwert einnimmt: die sogenannte Landschaftsplanung. Das Ziel der Straßenplanung und der Landschaftsplanung ist es, das Baurecht für die Straße oder den Radweg zu erlangen. In einem Planfeststellungsverfahren werden dazu alle Belange und Aspekte abgewogen. Am Ende einer jeden Planung steht im besten Falle dann ein Planfeststellungsbeschluss, der eine Art Baugenehmigung darstellt. Sobald dieser vorliegt, werden die Planunterlagen an die Baureferate übergeben um den Bau vorzubereiten.

Unsere Aufgaben im Detail

Den Planungsprozess begleiten wir durch Öffentlichkeitsarbeit und frühzeitige Bürgerbeteiligung. Dazu organisieren wir zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Bürgerforen oder Workshops. Auf unserer Internetseite informieren wir Bürgerinnen und Bürger zudem über aktuelle Planungen für eine frühzeitige Aufklärung der interessierten Bevölkerung.

Neben der Öffentlichkeit beteiligen wir die Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Naturschutzverbände und die betroffenen Gemeinden.

Bürgerbeteiligung im Planungsprozess

Wann und wie werden die Bürger bei der Planung einer neuen Straße eingebunden? Am Beispiel der Planung einer Umgehungsstraße erfahren Sie dazu mehr in einem kurzen Infofilm

 

Damit die geplante Straße gebaut werden kann, benötigt sie ein Baurecht. In der Regel wird das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren erlangt. In Ausnahmefällen wird das Baurecht über ein planfeststellungsersetzendes Bebauungsplanverfahren (Mehr dazu: Bauleitplanung) herbeigeführt. Als Teil der Straßenbauverwaltung beantragt das Referat 44  die Durchführung des Verfahrens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Referat 24 im Regierungspräsidium Stuttgart. Im Verfahren können die Planung eingesehen und Einwände der Betroffenen eingereicht werden. Das Verfahren endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss können Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden. Erst nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses darf die Straße gebaut werden.

Mehr zum Prozess der Planfeststellung erhalten Sie hier.

Aktuelle Planungen

Landschaft mit Kreisverkehr und Autobahn

Aktuelle Planungen

Eine Übersicht über alle aktuellen Planungsmaßnahmen finden Sie hier.

Aktuelle Onlinebeteiligung

Laptop mit dem Begriff "Bürgerbeteiligung" auf dem Bildschirm

Aktuelle Onlinebeteiligung

Beteiligungsportale und Anmeldungen zu Infoveranstaltungen zu aktuellen Maßnahmen finden Sie hier.

Immer noch keinen Plan?

Gelbe Glühbirne, umringt von Fragezeichen

Immer noch keinen Plan?

DTV, RAL, FFH, OD, CEF, Scoping: Die Straßen-, Radweg- und Landschaftsplanungen haben ihre ganz eigenen Begrifflichkeiten und Abkürzungen. Schauen Sie in unser Glossar (pdf) und erhalten Sie Klarheit.

Kontakt

Bild zeigt Referatsleiter Michael Dätsch

Kontakt

Referatsleitung

Michael Dätsch
Leitender Baudirektor
0711 904-14400
E-Mail senden

Stellvertretung

Tanja Audehm
Baudirektorin
0711 904-14416
E-Mail senden