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Beantragung von Windkraftanlagen

Ein Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Experten in einem zeitlich stark begrenzten und engen personellen Rahmen.

Ein wichtiger Aspekt in der Genehmigung ist die Luftsicherheit und der Luftverkehr. Dabei sind eine Reihe an Daten und Konsequenzen (Betrieb von Flugplätzen, Sicherung von Flugraum, Lärm, Verwirbelung, Abstimmung mit der Bundeswehr u.v.w.) vor der Genehmigung zu prüfen.

Den Genehmigungsantrag zur Planung und Bau einer WEA reichen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt ein. Falls im Vorfeld der Planung luftfahrttechnisch kritische Aspekte erkennbar sind, nehmen Sie gerne frühzeitig Kontakt zur Landesluftfahrtbehörde (Referat 46.2 beim Regierungspräsidium Stuttgart) sowie der Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) an Ihrem zuständigen Regierungspräsidium auf.

Informationen für Projektierer

Informationen für Projektierer

Hier finden Sie die Excel-Datei mit allen notwendigen Informationen für die Luftverkehrsbehörde. Reichen Sie diese Datei digital mit Ihren Antragsunterlagen bei Ihrem verantwortlichen Landratsamt ein. 

Unsere Informationsbroschüre für Windkraftprojektierende (pdf)
Datenblatt WEA für Luftverkehr (xlsx)

Weitere wichtige Informationen

Kontakt

Kontakt

Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK)
Regierungspräsidium Stuttgart
stewk@rps.bwl.de 

Landesluftfahrtbehörde
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2 – Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb
luftverkehr@rps.bwl.de