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B 292: Beseitigung Doppelbahnübergang bei Lauda-Königshofen

Zahlen & Fakten

Planungsstand: Vorplanung zur Variantenuntersuchung
Vorhabenträger: Bundesrepublik Deutschland
Kosten: Je nach Variante 50 und 65 Millionen Euro
Möglicher Baubeginn: 2032

Aktueller Stand des Verfahrens:

In einer sogenannten Planungsraumanalyse wurden alle relevanten Tier- und Pflanzenarten sowie die Landschaftstypen und Schutzgebiete innerhalb des Planungsraumes festgelegt. Im Anschluss daran werden im gesamten Untersuchungsraum die betroffenen Arten und Typen kartiert. Die Beobachtungen müssen über eine gesamte Vegetationsperiode (von Frühjahr bis Herbst) durchgeführt werden.

Die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet, damit die Untersuchungen Anfang 2026 beginnen können.

Das Projekt

Der Bahnübergang im Zuge der B 292 ist ein Doppelbahnübergang. Die benachbarten Bahnübergänge der DB-Strecken 4120 Neckarelz – Würzburg-Heidingsfeld West (Frankenbahn) und 4922 Königshofen – Bad Mergentheim (Taubertalbahn) führen aufgrund der hohen Zugfrequenzen seit der Taktverdichtung (140 Zugbewegungen/Tag) zu häufigen Schließzeiten auf der B 292.

Auf Anregung der Stadt Lauda-Königshofen und des Main-Tauber-Kreises untersucht das Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit der Deutschen Bahn seit dem Jahr 2021, wie eine Verlegung der Bundesstraße mit einer Brücke über die Bahnlinien aussehen könnte. Hierzu werden verschiedene Varianten untersucht, die bekannte Schutzgebiete und auch städtebauliche Entwicklungen im Norden von Königshofen berücksichtigt. 

Die Bundesstraße B 292 soll so verlegt werden, dass sie zukünftig die Bahngleise mit einer Brücke überquert. Ob diese Brücke im Bereich der bisherigen Bundesstraße verlaufen wird oder ob die Bundesstraße besser nach Norden oder auch nach Süden verlegt werden muss, um wieder an die B 290 anzuschließen, wird momentan untersucht.

Jede einzelne Variante weist Vor- und Nachteile auf, die im Rahmen der weiteren Planungen untersucht, ggf. ausgeglichen und abgestimmt werden müssen. Das sind zum Beispiel naturschutzrechtliche Belange, wasserwirtschaftliche Bedingungen, Bodenbeschaffenheiten. Es müssen aber auch geplante Bauvorhaben der Gemeinde oder bisherige und zukünftige Verkehrsentwicklungen berücksichtigt werden um die bestmögliche Variante herauszuarbeiten.

Eine Vorzugstrasse kann erst nach Erhebung aller Betroffenheiten und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange festgelegt werden. 

Doch auch danach werden die Planungen noch nicht abgeschlossen sein. Straßenbauvorhaben in dieser Größe müssen aufwendige Verfahren durchlaufen, um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu den Planungen zu äußern. Häufig werden dadurch wieder Änderungen an den Planungen nötig, die wiederum abgestimmt werden müssen. Wann die Planungen soweit sind, dass auch gebaut werden kann, ist momentan noch nicht realistisch abzusehen.

Die bisherigen Überlegungen, wie die neue Straße aussehen könnte, wurden von einem Planungsbüro nach den zu beachtenden Richtlinien als grober Linienentwurf erarbeitet. Diese ersten Entwürfe wurden im Vorfeld mit der Gemeinde Lauda-Königshofen und dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis diskutiert. Die Fachabteilungen des Landratsamtes beurteilen hierbei v.a. die naturschutz- und wasserrechtlichen Auswirkungen, die für eine Variantenentscheidung maßgeblich sein können. 

Die Deutsche Bahn wurde ebenfalls in die Überlegungen miteinbezogen, da diese als sogenannter Kreuzungsbeteiligter auch an den Kosten des Projektes beteiligt