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Bundesstraße 10Gingen/Ost — Geislingen/Ost

Aktueller Stand des Verfahrens:

Aktueller Stand des Verfahrens:

Das Projekt ist in der Genehmigungsplanung.

Im März 2025 hat der Bund die haushaltsrechtliche Genehmigung, den sogenannten „Gesehenvermerk“, auf den RE-Vorentwurf erteilt. Für ein rechtssicheres Baurechtsverfahren wird der Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchung auf 2040 fortgeschrieben. Zum Planfeststellungsbeschluss soll der noch übrige Prognosezeitraum ca. 10 Jahren betragen. Für die Verkehrsuntersuchung ist als Grundlage die neue Verflechtungsprognose 2040 des Bundes notwendig. Seit September 2025 liegen die Grundlagendaten für eine erste Nutzung der Verflechtungsprognose vor. Ebenso werden im Jahr 2025 faunistische Kartierungen gemacht.

Die schon erstellten Fachgutachten werden anschließend auf die neuen Grundlagendaten geprüft und ggf. überarbeitet. Als neue Unterlagen werden das Grunderwerbsverzeichnis und die Grunderwerbspläne sowie das Regelungsverzeichnis erstellt. Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Zahlen & Fakten:

Zahlen & Fakten:

Gesamtlänge: ca. 8 km

Querschnitt: RQ 15.5/ RQ 11.5+ (RAL)

Bauwerke: 

  • 2 Tunnel
  • 1 Grünbrücke
  • 4 Talbrücken
  • mehrere Unter- und Überführungen von Wirtschaftswegen
  • mehrere Entwässerungsbauwerke

Naturschutz: Betroffenheiten von Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten, geschützten Streuobstwiesen, Wasserschutzgebieten, Gewässern, Bergbaustollen mit Fledermäusen

Planungsstand: Beginn Genehmigungsplanung

Vorhabenträger: Bund

Verkehr:

  • Prognosenullfall (2019):
    Gingen – Kuchen 24.700 Kfz/ 24h (10% SV)
    Kuchen – Geislingen 26.700 Kfz/ 24h (12% SV)
    Geislingen – Amstetten 15.600 Kfz / 24h (13% SV)
  • Prognoseplanfall Neubaustrecke (2035)
    Gingen/Ost – Geislingen/West 22.800 Kfz/ 24h (11% SV)
    Geislingen/West – Geislingen/Mitte 15.800 Kfz/ 24h (13% SV)
    Geislingen/Mitte – Geislingen/Ost 11.600 Kfz/ 24h (16% SV)

Kosten (Planungsstand 11/2024): 374 Mio €

Das Projekt

Im aktuellen Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz ist der Streckenabschnitt Gingen/Ost bis Geislingen/Mitte im Vordringlichen Bedarf (VB) und der Streckenabschnitt Geislingen/Mitte bis Geislingen/Ost im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) enthalten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat zugestimmt, für beide Abschnitte einen gemeinsamen RE-Vorentwurf zu erstellen.

Die Planung schließt an den fertiggestellten Streckenabschnitt der B 10 in Gingen/Ost an und umfasst die Fortsetzung der B 10 im Landkreis Göppingen bis Geislingen/Ost.

  • Fortsetzung des Ausbaus zwischen Stuttgart und Ulm
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsachse des Filstals
  • Umfahrung der Ortslagen von Kuchen und Geislingen
  • Entlastung der Ortsdurchfahrten
    (OD Gingen ca. -600 Kfz/24h, OD Kuchen ca. -17.700 Kfz/24h und OD Geislingen ca. -6.800 Kfz/24h)
  • Erhöhung der Reisegeschwindigkeit des überregionalen Verkehrs
  • Anbindung des Autobahnzubringers B 466
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Neubau von 4 Anschlussstellen
  • Neubau Grünbrücke für Wildtierkorridor (GWP)
  • Neubau der Querspange AS Geislingen/West zur B10 alt
  • Anschluss der B 466 an der AS Geislingen/Mitte
  • Unterquerung des Bergs Schildwacht mittels 2.154 m langem Tunnel, Herstellung in bergmännischer Bauweise
  • Lärmschutzmaßnahmen für Gebäude und Schutzgebiete
  • Sicherung des Altbergbaus
  • Tunnel Altenstadt mit 340 m Länge, Herstellung in offener Bauweise
  • vier große Talbrücken
    (Seetalbachbrücke 241 m, Attenrieder Talbrücke 205 m, Filstalbrücke 147 m, Rohrachbrücke 100 m)

Bereits 1967 wurde die Linie der neuen B 10 zwischen Plochingen und Geislingen bestimmt. Mit dem Neubau der Abschnitte zwischen Plochingen und Gingen wurde die B 10 in den letzten Jahren sukzessive ortsdurchfahrtenfrei ausgebaut. Für den Abschnitt zwischen Gingen und Geislingen wurde im Jahr 2008 die Planung des Vorentwurfs begonnen. Aufgrund verschiedener Gesetzes- und Richtlinienänderungen, der Komplexität des Vorhabens mit besonderen naturschutzwürdigen Gebieten sowie der besonderen Topographie im Filstal und der großen Betroffenheiten von Gemeinden und Bürgern musste die Planung mehrmals geändert und angepasst werden.

2018 wurde der Vorentwurf zur Einholung des Gesehenvermerks beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingereicht. Dieser forderte allerdings unter anderem eine Umplanung der Knotenpunkte Geislingen/West und Geislingen/Mitte. Das BMVI erteilte daraufhin 2019 auf die geänderten Lage- und Höhenpläne den Gesehenvermerk, mit der Bitte die restlichen Unterlagen noch entsprechend anzupassen.

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart als Auftragsverwaltung des Bundes die technische Planung aktualisiert und überarbeitet. So ist nun keine Filsverlegung mehr erforderlich. Das zwischenzeitlich hergestellte Regenrückhalte- und Regenklärbecken an der geplanten Anschlussstelle Geislingen/Ost mit zugehörigem Geh- und Radweg Richtung Amstetten wurde ebenfalls in die Planung eingearbeitet. Parallel wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2035 fortgeschrieben und das Lärmgutachten entsprechend der neuen Richtlinie (RLS 19) überarbeitet. Die Entwässerung wurde nach den neuen Richtlinien (REwS 2021) geplant.

Auf der technischen Planung basierend, wurden die umfangreichen umweltfachlichen Unterlagen sowie die hydraulischen und ökologischen Maßnahmen zur naturnahen Erhaltung des Filsverlaufs aufgestellt. Des Weiteren wurden bodenschutz-, klimaschutz- und wasserrechtliche Beiträge erstellt.

Die Gesamtunterlagen zum Vorentwurf hat das Regierungspräsidium Stuttgart Ende 2024 fertiggestellt und beim Bundesverkehrsministerium zur erneuten Einholung des Gesehenvermerks eingereicht.

Informieren Sie sich

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagerlagen einsehen:

  1. Bürgerinformation in Geislingen am 18.06.2018 (pdf)
  2. Online-Bürgerinformationsveranstaltung 14.06.2021 (pdf, 18.6 MB)
    Beantwortete Fragen der Bürgerschaft (pdf)
  3. Trassenbegehung am 19.07.2021
  4. Bürgerinformationsveranstaltung in Kuchen am 28.04.2022 (pdf, 19 MB)
  5. weitere Bürgerinformationsveranstaltung vor Einleitung Planfeststellungsverfahren geplant (Datum noch nicht festgelegt)

Visualisierung Stand 2020

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