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BW 10 WiedervernetzungB 14 Herrenberg – Nufringen

Aktueller Stand des Verfahrens:

  • Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet
  • Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 auf der Seite der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht.
  • Einwendungen können bis zum 14. November 2025 bei der Planfeststellungsbehörde erhoben werden.

Zahlen & Fakten

Planungsstand: Planfeststellungsverfahren
Vorhabenträger: Bund
Projektpriorität: Vordringlicher Bedarf (Bedarfsplan 2016)
Lage: Landkreis Böblingen, Gemarkungen Herrenberg, Kuppingen, Nufringen
Kosten: ca. 8 Mio € (Stand: 12/2023)
Möglicher Baubeginn: 2027

Das Projekt

Im Bundesprogramm Wiedervernetzung von 2012 ist der national bedeutsame Wildtierkorridor des Generalwildwegeplans 2010 zwischen Herrenberg und Nufringen als Wiedervernetzungsmaßnahme enthalten. Das Bauvorhaben besteht aus dem Neubau einer Grünbrücke über die B 14 sowie der Anbindung des Hinterlandes im Norden der Grünbrücke durch Schaffung sogenannter Trittsteinbiotope. Die Wiedervernetzung für die Tiere ist das Ziel. Nur so kann die Vielfalt der Tiere und die Lebensräume auf der Schwäbischen Alb erhalten bleiben.

Die Zustimmung des Bundes liegt bereits vor, somit sind auch die Haushaltmittel im Bundeshaushalt fest verankert.

  • Wanderungen zwischen dem Schönbuch und dem Schwarzwald erleichtern
    (Zielarten: waldbewohnende Säugetiere)
  • Biotopverbund stärken, um den genetischen Austausch von Wildtieren zu ermöglichen
  • Grünbrücke über die B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen nördlich der Polizeihochschule auf Höhe der Buswendeschleife
  • Verlegung des Radweges westlich der B 14 unter das Bauwerk
  • Schaffung von Trittsteinbiotopen im Hinterland des Bauwerks

Für die Grünbrücke wurden 4 verschiedene Standorte zwischen Herrenberg und Nufringen geprüft. Standort 2 wurde als Vorzugsvariante festgelegt, da das Bauwerk sich hier gut in die Ausläufer des Schönbuchwalds einfügt. Die Straße verläuft halbseitig im Einschnitt, die Bahnlinie im Westen verläuft kaum noch im Einschnitt, sodass Querungen gut möglich sind. Im weiteren Verlauf befinden sich wenig Hindernisse.

Im Juni 2024 wurde der Gesehenvermerk durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erteilt. Das Regierungspräsidium Suttgart stellt seither die Genehmigungsunterlagen auf, sodass im 1. Quartal 2025 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

Informieren Sie sich

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen:

Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 30.01.2025 (pdf)

Visualisierung

Hinweis: Dies ist ein 360°-Video, mit Ihrer Maus können Sie den Videoausschnitt in eine beliebige Richtung drehen

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