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BW 10 WiedervernetzungB 14 Herrenberg – Nufringen

Aktueller Stand des Verfahrens:

  • Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen
  • Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 24.04.2026 erlassen
  • Auf der Seite der Planfeststellungsbehörde (pdf) kann der Planfeststellungsbeschluss eingesehen werden

Zahlen & Fakten

Planungsstand: Übergabe zur Ausführungsplanung
Vorhabenträger: Bund
Lage: Landkreis Böblingen, Gemarkungen Herrenberg, Kuppingen, Nufringen
Kosten: ca. 8 Mio € (Stand: 12/2023)
Möglicher Baubeginn: 2027

Das Projekt

Im Bundesprogramm Wiedervernetzung von 2012 ist der national bedeutsame Wildtierkorridor des Generalwildwegeplans 2010 zwischen Herrenberg und Nufringen als Wiedervernetzungsmaßnahme enthalten. Das Bauvorhaben besteht aus dem Neubau einer Grünbrücke über die B 14 sowie der Anbindung des Hinterlandes im Norden der Grünbrücke durch Schaffung sogenannter Trittsteinbiotope. Die Wiedervernetzung für die Tiere ist das Ziel. Nur so kann die Vielfalt der Tiere und die Lebensräume auf der Schwäbischen Alb erhalten bleiben.

Die Zustimmung des Bundes liegt bereits vor, somit sind auch die Haushaltmittel im Bundeshaushalt fest verankert.

  • Wanderungen zwischen dem Schönbuch und dem Schwarzwald erleichtern
    (Zielarten: waldbewohnende Säugetiere)
  • Biotopverbund stärken, um den genetischen Austausch von Wildtieren zu ermöglichen
  • Grünbrücke über die B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen nördlich der Polizeihochschule auf Höhe der Buswendeschleife
  • Verlegung des Radweges westlich der B 14 unter das Bauwerk
  • Schaffung von Trittsteinbiotopen im Hinterland des Bauwerks

Für die Grünbrücke wurden 4 verschiedene Standorte zwischen Herrenberg und Nufringen geprüft. Standort 2 wurde als Vorzugsvariante festgelegt, da das Bauwerk sich hier gut in die Ausläufer des Schönbuchwalds einfügt. Die Straße verläuft halbseitig im Einschnitt, die Bahnlinie im Westen verläuft kaum noch im Einschnitt, sodass Querungen gut möglich sind. Im weiteren Verlauf befinden sich wenig Hindernisse.

Am 24.04.2026 wurde der Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde erlassen. Im nächsten Schritt erstellt das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausführungsplanung. Diese dient als Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen.

Informieren Sie sich

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen:

Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 30.01.2025 (pdf)

Die planfestgestellten Unterlagen können auf der Seite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden.

Visualisierung

Hinweis: Dies ist ein 360°-Video, mit Ihrer Maus können Sie den Videoausschnitt in eine beliebige Richtung drehen

Kontakt