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B290 Brücke über die Bahn (4 Brückenbauwerke, Crailsheim)

Zahlen & Fakten

Planungsstand: Vorplanung

Vorhabenträger: Land Baden-Württemberg

Kosten: -

Möglicher Baubeginn: 2028

 

Aktueller Stand des Verfahrens:

Die Maßnahme befindet sich in der Vorplanung.

Das Projekt

Bei den Brücken über die Bahn handelt es sich um vier aktuell getrennt errichteten Bauwerke für Kfz-Verkehr und Geh- und Radverkehr.

Die beiden Bauwerke für den KfZ-Verkehr überführen nördlich von Crailsheim die B 290 mit einer Länge von 11,68 m über die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke Crailsheim-Nürnberg und mit einer Länge von 10,85 m über die eingleisige nicht elektrifizierte Bahnstrecke Crailsheim- Bad Mergentheim. Die ursprünglichen Bauwerke wurden in den 1930-er Jahren erbaut. Im Jahr 1952 wurden neue Überbauten auf den bestehenden Unterbauten hergestellt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung beträgt rund 11.024 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von rund 3,68%. Aufgrund des hohen Bauwerksalters sind zwischenzeitlich erhebliche Schäden an den Bauwerken aufgetreten. Eine nachhaltige Instandsetzung und Ertüchtigung der Bauwerke ist in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht sinnvoll möglich. Die beiden Bauwerke sind daher durch Ersatzneubauten zu ersetzen.

Der parallel zur B 290 verlaufende Radweg wird mittels zwei hintereinanderliegender, durch einen Damm getrennter Holzbrücken mit einer Länge von 38,0 m und 54,50 m über die Bahnstrecken geführt. Die Bauwerke wurden 1987 in Holzbauweise errichtet. Beide Holzbrücken mussten Anfang 2025 aufgrund erheblicher Schäden an der Tragkonstruktion in einer Sofortmaßnahme Notunterstützt werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Schädigung sind auch diese Bauwerke durch Ersatzneubauten zu ersetzen.

Durch den Ersatzneubau wird ein neues, robustes und dauerhaftes Bauwerk erstellt, welches den künftigen Verkehrsanforderungen und Verkehrslasten genügt.

Im Zuge der Ersatzneubauplanung werden die aktuell getrennt errichteten Bauwerke für Kfz-Verkehr und Geh- und Radverkehr jeweils durch ein gemeinsames Bauwerk ersetzt.

Der Ersatzneubau erfolgt an gleicher Stelle unter Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr. Die bauzeitliche Umleitung des Kfz-Verkehrs erfolgt über das örtliche klassifizierte Straßennetz.

Für den Fußgänger und Radverkehr bleibt eine Überführung über die Gleise während der Bauzeit aufrecht erhalten.

  • Baugrunderkundung abgeschlossen
  • Vermessung abgeschlossen

Kontakt (Kopie 1)

Kontakt:

Referat 43: Referat43-Ingenieurbau@rps.bwl.de