Referat 73.2Meldestelle für diskriminierende Vorkommnisse an Schulen
Jedes Kind und alle am Schulleben Beteiligte haben ein Recht mit Respekt und Fairness gleich behandelt zu werden, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen. Seit 2018 sind Schulen deshalb verpflichtet, diskriminierende Äußerungen und Handlungen im schulischen Kontext umgehend an die Staatlichen Schulämter bzw. Regierungspräsidien zu melden.
Hintergrund ist der Koalitionsvertrag der Landesregierung, der „das Vorgehen gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Rassismus, Antiziganismus und Antisemitismus“ beschreibt. Seit 2024 gehören zur Meldepflicht auch Vorfälle, bei denen queere Schülerinnen und Schüler betroffen sind.
Was verbirgt sich hinter den einzelnen Begriffen?
„Fremdenfeindlichkeit, auch Xenophobie genannt, bezeichnet ablehnende, ausgrenzende und feindliche Einstellungen und Haltungen gegenüber Personen und Gruppen, die als ''fremd'' definiert werden. Mit „fremd“ ist in der Regel eine von der Mehrheit abweichende ethnische Herkunft gemeint.“ (Quelle: bpb)
„Man spricht von Diskriminierung, wenn einzelne Menschen oder Gruppen ungleich behandelt werden und dadurch Nachteile erleben. Sie werden zum Beispiel ausgegrenzt oder unfair behandelt wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Hautfarbe, ihrem Namen, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung.“ (Quelle: bpb)
„Rassismus ist eine Art von Diskriminierung. Durch Rassismus werden Menschen zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Haare, ihres Namens oder ihrer Sprache diskriminiert, ausgegrenzt und abgewertet.“ (Quelle: bpb)
„[…] Antiziganismus ist eine spezielle Form des Rassismus, die sich gegen Roma, Sinti, […] und andere Personen richtet […].“ (Quelle: Bundesministerium des Innern)
„Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ (Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus auf Grundlage der IHRA-Definition und der Ergänzung der Bundesregierung)
Die Meldepflicht ist auf Sachverhalte beschränkt, auf die die Schule mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 90 Schulgesetz für Baden-Württemberg oder mit Strafanzeigen reagiert bzw. reagieren wird.
Für die Meldung steht ein Meldeformular zur Verfügung, das über die Ansprechpersonen in den Staatlichen Schulämtern und Regierungspräsidien bezogen werden kann.
Durch die Übermittlung der Daten wird ein wichtiger Beitrag zur Einordnung und Bewertung diskriminierender Vorfälle und für die Entwicklung von Unterstützungsangeboten in Baden-Württemberg geleistet.
Weitere Informationen finden Sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Wir möchten auch auf das Programm SCORA hinweisen, welches gezielt Schulen in Baden-Württemberg bei der Arbeit gegen Antisemitismus und Rassismus unterstützt.