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Referat 98Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)

Unsere Kernaufgaben

Sie möchten in Baden-Württemberg in einem Gesundheitsberuf arbeiten? Mit einer Ausbildung im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei uns im Land im Gesundheitsbereich tätig werden.

Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe im Referat 98 ist für die Anerkennung dieser Ausbildungen aus dem Ausland zuständig. Wir erteilen Approbationen und befristete Berufserlaubnisse im Bereich Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie.

Auch für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe (zum Beispiel Krankenpflege, Physiotherapie, Medizinisch-Technische Berufe) sowie für soziale Berufe (zum Beispiel Sozialarbeit, Sozialpädagogik) sind wir für die Anerkennung der ausländischen Ausbildungen zuständig und erteilen die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung.

Wenn Sie also eine solche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und in Baden-Württemberg arbeiten möchten, können Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen.

Zusätzlich ist unser Referat für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Landarztquote zuständig. Mit der Landarztquote wird dabei ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg geleistet. Jedes Jahr können sich Interessierte zum Wintersemester im Bewerbungsportal auf einen der 75 Studienplätze für ein Medizinstudium nach schulnotenunabhängigen Kriterien bewerben.

Informationen und Formulare

Zuständig für die Ausstellung einer Zweitschrift/Ersatzurkunde für die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfach-, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe ist die Behörde, von welcher die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde.

  • Somit ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur zuständig, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurde.

Für die Beantragung einer Zweitschrift senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular (bitte das für Ihren Beruf zutreffende Formular auswählen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse postalisch zu:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 98
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Information über nachzureichende Unterlagen.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde (pdf)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (pdf)

Kontakt

Kontakt

Referatsleitung

Andrea Heyne
Leitende Regierungsdirektorin
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Stellvertretung

Dr. Jochen Theurer
Regierungsdirektor
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