B 312 Aichtalbrücke
Zahlen & Fakten
Planungsstand: Ende der Vorplanung, Vorzugsvariante wurde Anfang Juni 2025 definiert
Vorhabenträger: Bund
Kosten: Baukosten liegen laut Kostenschätzung der Vorzugsvariante bei ca. 17,8 Mio. € (Brutto)
Möglicher Baubeginn: Voraussichtlich 2028
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Projekt befindet sich in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Die erforderlichen Baugrunderkundungen finden im Zeitraum von 6. November bis 3.Dezember 2025 statt.
Das Projekt
Südlich des Stuttgarter Flughafens zweigt die B 312 von der B 27 ab und verläuft weiter Richtung Reutlingen. Im Abschnitt zwischen Aichtal und Neckartailfingen kreuzen die B312 inmitten von FFH-Mähwiesen und angrenzendem Biotop die Aich und die L 1185 (Grötzinger Straße). Beim hierfür erforderlichen Überführungsbauwerk handelt es sich um die Aichtalbrücke B 312. Das Brückenbauwerk wurde 1960 als einteiliger Spannbetonhohlkasten mit einer Gesamtlänge von 253m errichtet. 2011 bis 2013 wurden Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt, wobei die Fahrbahnbreite deutlich eingeengt werden musste. Aufgrund vorherrschender statischer und konstruktiver Defizite mit einer Zustandsnote von 3,0 und einem Traglastindex V ist eine Sanierung/Ertüchtigung des Bestands nicht mehr umsetzbar. Entsprechend wird ein Ersatz des bestehenden Brückenbauwerks durch einen Neubau an gleicher Stelle vorgesehen.
- Aufrechterhaltung und Instandsetzung der Infrastruktur
- Verbreiterung der Spurweite auf ursprünglich vorhandenes Maß (vor der Ertüchtigung)
- Anpassung der Brückenklasse auf ursprünglich vorhandenes Maß
- Rückbau voraussichtlich durch Sprengung (Sperrung im Bereich Grötzinger Straße kurz vor Sprengung für ein Wochenende erforderlich)
- Anpassung des 8-Feld-Bauwerks auf ein 5-Feld-Bauwerk (Veränderung der Stützenstandorte)
- Verwendung von werksgefertigten Bewehrungskörben für Unterbau und in Verbundbauweise mit vorgefertigten Stahlhohlkästen und Betonfertigteilen für Überbau (Verkürzung der Bauzeit)
- Grundlagenermittlung im Januar 2025 abgeschlossen
- Durchführung von Vermessung ist erfolgt
- Vorplanung im Juni 2025 abgeschlossen
- Durchführung öffentliche Informationsveranstaltung am 6. Oktober 2025 erfolgt
Fragen der Bürgerinnen und Bürger an uns
Um die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten, werden wir das Bestandsbauwerk sprengen und nicht in Teilen abgetragen. Außerdem werden wir einen hohen Vorfertigungsgrad beim Neubau der Brücke, zwei Pfahlbohrgeräte und die Verbundbauweise nutzen.
Es gibt ein großräumiges Umfahrungskonzept über das bestehende Bundesstraßennetz.
Aktuell wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, welche einen Aufschluss über mögliche verkehrliche Konfliktpunkte darstellt. Diese werden anschließend analysiert, bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zur Gegensteuerung durchgeführt.
Die Verkehrsuntersuchung wird derzeit erstellt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird es einen intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen geben.
Der Bauablauf wird so gestaltet, dass Auswirkungen auf FFH-Mähwiesen weitestgehend ausgeschlossen werden. Außerdem bleibt das HQ-100 Gebiet durch die neue Stützenstellung unbeeinflusst.
Die Grundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten bilden die Daten der Landesanstalt für Umwelt. Hierbei sind beidseitig der Aichtalbrücke im Zuge der B 312 FFH-Mähwiesen bzw. Biotope vorhanden.
Lärmschutzmaßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn Grenzwerte überschritten sind. Nach dem aktuellen Regelwerk fehlt für solche Lärmschutzmaßnahmen die Grundlage dafür.
Gemäß der 16. BImSchV sind bei einer Lärmbelastung von über 59 dB im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr lärmmindernde Maßnahmen erforderlich. In Kern-, Dorf- oder Mischgebieten liegt der Grenzwert bei 64 dB. Laut dem öffentlich zugänglichen Kartenwerk der LUBW befinden sich die Grenzen (farblich leicht orange markiert: 59 – 64 dB) jedoch in deutlicher Entfernung zur Wohnbebauung der Ortsteile. Daher ergibt sich nach geltendem Regelwerk aktuell kein Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen.
Nach $ 14 Abs. 6 Nr. 3 FStrG sind lediglich an ausgewiesenen Umleitungsstrecken infolge einer Sperrung von mindestens zwei Jahren Maßnahmenvorkehrungen möglich.
Die Verkehrsuntersuchung wird derzeit erstellt. Sobald diese abgeschlossen ist, können hierzu genauere Aussagen getroffen werden. Es wird neben der Vollsperrung der B 312 auch mit kurzzeitigen Einschränkungen auf der Grötzinger Straße (L 1185) durch zwei Wochenendsperrungen zu rechnen sein.
Die Erreichbarkeit bleibt unverändert. Im Rahmen der Planungen gibt es einen regen Austausch zwischen den Trägern öffentlicher Belange um die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Rettungsdienste weiterhin zu ermöglichen.
Hierzu befindet sich das RPS im Austausch mit der Stadt Aichtal, welche die Möglichkeiten des Lärmschutzes prüft.
Die Untersuchung des Baus in Seitenlage ist erfolgt. Diese Variante hat sich hinsichtlich der Kriterien Bauzeit, Kosten, Umwelt (Lärm, Mensch, Fauna und Flora), Baustellenverkehr und anderen nicht als Vorzugsvariante durchgesetzt.
Die Instandhaltung hatte das Ziel, die Brücke so abzusichern, dass sie weiter genutzt werden kann. Dies geschah, in dem die Lasten vom Kragarm genommen wurden und der Korrosionsschutz erneuert wurde. Es war zwar eine aufwändige Maßnahme, die allerdings nur der Bestandserhaltung diente.
Informieren Sie sich
Informationsveranstaltung: B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke - Regierungspräsidium Stuttgart und B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke - Regierungspräsidium Stuttgart
Baugrunderkundung B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke (Landkreis Esslingen) - Regierungspräsidium Stuttgart (30.10.2025)
B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke - Regierungspräsidium Stuttgart (25.07.2025)
B 312: Ersatzneubau Aichtalbrücke - Regierungspräsidium Stuttgart (15.08.2025
Land erneuert 31 Brücken mit einem Auftrag: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (08.10.2025)