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B 312: Ersatzneubau der Aichtalbrücke

Zahlen & Fakten

Planungsstand: Ende der Vorplanung, Vorzugsvariante wurde Anfang Juni 2025 definiert

Vorhabenträger: Bund

Kosten: Baukosten liegen laut Kostenschätzung der Vorzugsvariante bei ca. 17,8 Mio. € (Brutto)

Möglicher Baubeginn: Voraussichtlich 2028 

Aktueller Stand des Verfahrens:

Das Projekt befindet sich in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Die Standsicherheitsnachweise werden derzeit erstellt. Die erforderlichen Baugrunderkundungen werden vorbereitet.

Das Projekt

Südlich des Stuttgarter Flughafens zweigt die B 312 von der B 27 ab und verläuft weiter Richtung Reutlingen. Im Abschnitt zwischen Aichtal und Neckartailfingen kreuzen die B312 inmitten von FFH-Mähwiesen und angrenzendem Biotop die Aich und die L 1185 (Grötzinger Straße). Beim hierfür erforderlichen Überführungsbauwerk handelt es sich um die Aichtalbrücke B 312. Das Brückenbauwerk wurde 1960 als einteiliger Spannbetonhohlkasten mit einer Gesamtlänge von 253m errichtet. 2011 bis 2013 wurden Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt, wobei die Fahrbahnbreite deutlich eingeengt werden musste. Aufgrund vorherrschender statischer und konstruktiver Defizite mit einer Zustandsnote von 3,0 und einem Traglastindex V ist eine Sanierung/Ertüchtigung des Bestands nicht mehr umsetzbar. Entsprechend wird ein Ersatz des bestehenden Brückenbauwerks durch einen Neubau an gleicher Stelle vorgesehen.

  • Aufrechterhaltung und Instandsetzung der Infrastruktur
  • Verbreiterung der Spurweite auf ursprünglich vorhandenes Maß (vor der Ertüchtigung)
  • Anpassung der Brückenklasse auf ursprünglich vorhandenes Maß
  • Rückbau voraussichtlich durch Sprengung (Sperrung im Bereich Grötzinger Straße kurz vor Sprengung für ein Wochenende erforderlich)
  • Anpassung des 8-Feld-Bauwerks auf ein 5-Feld-Bauwerk (Veränderung der Stützenstandorte)
  • Verwendung von werksgefertigten Bewehrungskörben für Unterbau und in Verbundbauweise mit vorgefertigten Stahlhohlkästen und Betonfertigteilen für Überbau (Verkürzung der Bauzeit)
  • Grundlagenermittlung im Januar 2025 abgeschlossen
  • Durchführung von Vermessung ist erfolgt
  • Vorplanung im Juni 2025 abgeschlossen