Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ läuft
Unterlagen liegen von Montag, 29. September 2025, bis einschließlich Freitag, 31. Oktober 2025, öffentlich aus

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Verfahrensunterlagen
Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, das Naturschutzgebiet (NSG) „Limbachsleite“ (Gemeinde Werbach, Gemarkung Werbach, Main-Tauber-Kreis) aufgrund seiner hohen Bedeutung für die Arten der Kalk-Magerrasen und aufgrund seines sehr hohen Potenzials zur Regeneration von Kalk-Magerrasen neu auszuweisen.
Aktueller Verfahrensstand:
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Im nächsten Verfahrensschritt schließt sich nun die Beteiligung der Öffentlichkeit an.
Der Entwurf der Verordnung mit Karten kann von Montag, 29. September 2025, bis Freitag, 31. Oktober 2025, an folgenden Orten während der Sprechzeiten kostenlos durch jedermann eingesehen werden:
- Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130)
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Haus II, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, 1. Obergeschoss, Zimmer 107)
- Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Werbach, Hauptstraße 59, 97956 Werbach.
Die Unterlagen werden während dieses Zeitraums auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ veröffentlicht.
Der Bekanntmachungstext wird am 19. September 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht und ist dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ abrufbar.
Außerdem wird der Bekanntmachungstext auf den Internetseiten des Landratsamts Main-Tauber-Kreises und der Gemeinde Werbach veröffentlicht.
Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf mit den Karten können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder unter der E-Mail-Adresse NSGLimbachsleite@rps.bwl.de vorgebracht werden.
Die im Auslegungsverfahren eingehenden Stellungnahmen werden umfassend fachlich und rechtlich geprüft und fließen in den Abwägungsprozess ein.

Lage
Das NSG „Limbachsleite“ liegt im Norden des Main-Tauber-Kreises auf dem Gebiet der Gemeinde Werbach. Es gehört naturräumlich zum Tauberland. Die „Limbachsleite“ hat eine Größe von rund 27,9 Hektar und nimmt einen zwischen dem NSG „Wormental“ im Osten und dem Limbachgraben im Westen gelegenen, abgeflachten Bergrücken nördlich von Werbach ein. Im Norden endet das Gebiet an der baden-württembergisch-bayerischen Landesgrenze.
Biotop- und Vegetationstypen
Die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets basiert auf den ausgedehnten, in vielfältigen Ausprägungen vorliegenden Kalk-Magerrasen. Diese bilden zusammen mit weiteren Biotoptypen trockenwarmer Standorte kleinräumige, eng verzahnte, strukturreiche Mosaike. Daraus resultiert eine sehr hohe Artenvielfalt.
Flora und Fauna
Das reich strukturierte Biotopmosaik der „Limbachsleite“ bietet vor allem im Bereich der offenen Kalk-Magerrasen einer außergewöhnlich großen Anzahl seltener und hochgradig gefährdeter, zum Teil bereits vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
Bisher sind insgesamt 681 Arten aus verschiedenen Artengruppen aus dem Gebiet bekannt. Darunter befinden sich 157 Arten, die auf den „Roten Listen“ der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten verzeichnet sind. 25 dieser Arten sind als stark gefährdet, Rote Liste-Status 2 (RL 2) bzw. als vom Aussterben bedroht (RL 1) eingestuft. Unter den Arten des Gebietes finden sich Besonderheiten, von denen landesweit bzw. im Taubertal aktuell nur wenige Fundorte bekannt sind.
Bedeutung des Gebiets
Aufgrund der in vielfältiger Ausprägung vorliegenden Mager- und Trockenrasen und der Fülle der an diese gebundenen hochgradig gefährdeten Pflanzen- und Tierarten ist die „Limbachsleite“ ein Gebiet von landesweiter Bedeutung. Zahlreiche Artvorkommen sind überregional, teilweise landes- oder gar bundesweit bedeutsam.
Die trocken-warmen, strukturreichen Standorte im Gebiet sind wichtige Elemente des landesweiten Biotopverbunds. Das Gebiet bietet ein hohes Potenzial, diese offenen bis halboffenen Biotope für wärmeliebende Arten zu erhalten, zu optimieren, zu verbinden sowie neu zu schaffen.