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Fotodokumentation bei Landschildkröten

Alle Arten der Europäischen Landschildkröten (Testudo spp.) sowie die Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata) sind in der EU-Verordnung 338/97 in Anhang A gelistet und damit in der EU und in Deutschland streng geschützt.

Anhand ihrer Panzer und Bauchnähte lassen sich Landschildkröten individuell erkennen. Die wichtigen Merkmale sind bei Europäischen Landschildkröten nicht die Farben, sondern die Nähte und Anordnungen zwischen den verschiedenen Panzerschilden. Bei der Strahlenschildkröte sind die namensgebenden Strahlenmuster das wichtigste Erkennungsmerkmal. Da sich die Panzer der Schildkröten beim Wachsen verändern, muss die Fotodokumentation regelmäßig aktualisiert werden. Dazu gibt es vorgeschriebene Zeitabstände:

  • Jungtierdokumentation zwischen dem 2. und 3. Monat nach dem Schlupf
  • bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres halbjährlich
  • anschließend bis zum 10. Lebensjahr jährlich, danach alle 5 Jahre

Pro Schildkröte ist dabei jeweils ein Foto des Rücken- und Bauchpanzers erforderlich. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Schattenfrei, gut ausgeleuchtet, mit Maßstab (die Fotounterlage Schildkrötendokumentation finden Sie auf unserer Internetseite)
  • Tier bildfüllend und vollständig abgebildet, senkrecht von oben fotografiert
  • Alle Kreuzungen der Bauchschilder bzw. das Nackenschild und das 5. Wirbelschild scharf abgebildet
  • Tier ist sauber und nicht nass (Spiegelungen vermeiden)
  • Zusätzlich zu den Fotos ist jeweils das Aufnahmedatum sowie das Gewicht des Tieres anzugeben

Weitere Informationen zu der Anfertigung der Fotodokumentation sowie den individuellen Merkmalen, können Sie der Broschüre der DGHT zur Fotodokumentation von geschützten Reptilien entnehmen. 

Ab einem Gewicht von 500 Gramm dürfen Schildkröten auch mit einem Artenschutztransponder gekennzeichnet werden. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung. 

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Fotodokumentation bei Reptilien

Ausgewählte Reptilien können mithilfe einer Fotodokumentation gekennzeichnet werden. Vor allem bei Exemplaren, die die Gewichtsanforderungen für den Transponder nicht erfüllen, wird die Fotodokumentation verwendet.

Entscheidend ist dabei, dass die individuellen Merkmale der Exemplare dokumentiert werden. Dies sind, je nach Art, verschiedene Körperregionen. Für einige Arten gibt die BArtSchV in Anlage 6 die geeigneten Körperregionen vor.

  • Die entsprechenden Merkmale müssen voll ausgeprägt sein (gewisses Alter der Exemplare).
  • Sollten sich die Merkmale mit der Zeit verändern, ist die Dokumentation regelmäßig zu erneuern.
  • Die Bilder müssen die Merkmale scharf, gut ausgeleuchtet und erkennbar zeigen.
  • Als Hintergrund wird möglichst eine einfarbige Fläche verwendet.

Arten, bei denen die Fotodokumentation angewendet wird:

Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi):
Bei dieser Geckoart eignen sich die seitlichen Zeichnungen hinter dem Kopfbereich als individuelle Merkmale. Diese Zeichnung ist etwa ab dem 6. Lebensmonat voll ausgeprägt.

Für die Fotodokumentation ist es erforderlich, dass der Antragsteller hochauflösende Bilder von beiden Seiten der Tiere anfertigt.

Weitere Informationen können Sie dem Dokument zur Fotodokumentation bei Lygodactylus williamsi auf unserer Internetseite entnehmen. 

Fidschi-Leguan (Brachylophus fasciatus):
Bei Fidschi-Leguanen (Brachylophus fasciatus) wird zur individuellen Erkennung das Schuppenbild (unterschiedliche Anordnung und Form der Schuppen) auf der Kopfoberseite herangezogen, da dieses unveränderlich ist.

Da Fidschi-Leguane manchmal eine Körperzeichnung oder Bänderung aufweisen, ist zusätzlich ein zweites Foto von einer Körperseite (mit oder ohne entsprechende Bänderung) anzufertigen.

Die Kennzeichnung ist von den Haltern nach ein, zwei und fünf Jahren jeweils durch aktuelle Fotodokumentationen zu ergänzen. 
Die Stadt Köln hat auf ihrer Internetseite eine Anleitung mit Bildern bereitgestellt.

Chinesische Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus):
Bei der Chinesischen Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus) eignet sich die dunkle Zeichnung auf beiden Seiten des Tieres zur individuellen Erkennung. Einige Bereiche dieser Muster sind bei jedem Individuum unterschiedlich. Zur Fotodokumentation werden Fotos von beiden Seiten des Tieres benötigt, die mindestens den Kopf und einen Teil der Körperseite zeigen.

Die Fotodokumentation muss im Alter von 0,5 Jahren, einem, zwei und drei Jahren aktualisiert werden. Anschließend ist alle fünf Jahre eine Aktualisierung erforderlich. 

Die Fotodokumentation muss jeweils um eine Beschreibung ergänzt werden, die mindestens Angaben zu Größe, Länge, Gewicht, Geschlecht und Alter sowie etwaige Besonderheiten umfasst. 

Schlangen:
Folgende Riesenschlangen-Arten können durch Fotodokumentation gekennzeichnet werden:

  • Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis)
  • Südliche Madagaskar-Boa (Acrantophis dumerili)
  • Nördliche Madagaskar-Boa (Acrantophis madagascariensis)
  • Südboa (Boa constrictor occidentalis)
  • Mauritius-Boa (Bolyeria multocarinata)
  • Rundinsel-Boa (Casarea dussumieri)
  • Puerto-Rico-Boa (Epicrates inornatus)
  • Jamaika-Boa (Epicrates subflavus)
  • Sand-Boa (Eryx jaculus)
  • Heller Tigerpython (Python morulus morulus) 

Diese zwei Viper-Arten dürfen auch mittels Fotodokumentation gekennzeichnet werden:

  • Latifi-Otter (Vipera latifii)
  • Wiesenotter (Vipera ursini) 

Es wird bei allen Arten ein Foto der Kopfoberseite benötigt, auf dem das Schuppenmuster eindeutig zu erkennen ist. Es fungiert wie der Fingerabdruck des Menschen.

Bei einigen Arten ist auch die Zeichnung auf dem Kopf oder an anderen Körperregionen für eine individuelle Erkennung geeignet. 

Bei der Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis) bleibt das dunkle Fleckenmuster auf beiden Körperseiten und auf dem Rücken vom Jungtier zum erwachsenen Tier unverändert. Zur individuellen Erkennung sind daher zusätzlich zwei Fotos von beiden Körperseiten, auf dem jeweils die ersten fünf dunklen Flecken hinter dem Kopf abgebildet sind, nötig.

Bei der Nördlichen Madagaskar-Boa (Acrantophis madagascariensis) zeigen beide Kopfseiten im Oberlippen- und Unterlippenbereich auffällige schwarze Flecken vor hellerem Hintergrund. Besonders leicht sind die individuellen Unterschiede in der schwarzen Zeichnung der überwiegend weißen Unterseite des Unterkiefers zu erkennen. Daher sind hier drei Fotos von der Kopfzeichnung von beiden Seiten und vom Unterkiefer von unten anzufertigen. 

Weitere Informationen zu der Anfertigung der Fotodokumentation sowie den individuellen Merkmalen, können Sie der Broschüre der DGHT zur Fotodokumentation von geschützten Reptilien entnehmen. 

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Beringung von geschützten Vögeln

Vögel, die in Anlage 6 der BArtSchV gelistet sind, sind kennzeichnungspflichtig. Für gezüchtete Vögel ist der geschlossene Artenschutzring die vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode. Dieser Ring wird dem Vogel im Alter von wenigen Tagen über das Bein geschoben und das Tier ist somit dauerhaft gekennzeichnet. Die Ringnummer muss in allen Dokumenten zu dem entsprechenden Tier vollständig angegeben werden. Eine nur teilweise angegebene Ringnummer ist wertlos!

Der geschlossene Artenschutzring:
Ein Artenschutzring zeigt eine Ringnummer bestehend aus Buchstaben und Zahlen. Dieser Code liefert Züchtern, Haltern und der Artenschutzbehörde wichtige Informationen zu dem Exemplar. Die Ringnummer des Rings auf der Abbildung lautet zum Beispiel:

B 2,0 G 25 1234
Folgende 5 Informationen zeigt die Ringnummer an:   

  • B: Die Ausgabestelle des Rings (hier: BNA)       
  • 2,0: Die Ringgröße (Durchmesser) in mm     
  • G: Geschlossener Ring       
  • 25: Ausgabejahr/Schlupfjahr 2025     
  • 1234: Die fortlaufende, individuelle Nummer des Rings

Ringnummern aus anderen EU-Staaten sind anders aufgebaut. Fragen Sie hierzu im Zweifelsfall bei uns nach, bevor Sie Exemplare kaufen.

Ausgabestellen für Artenschutzringe
Laut § 15 BArtSchV dürfen Artenschutzringe in Deutschland nur von zwei Verbänden ausgegeben werden und müssen von Züchterinnen und Züchtern dort bestellt werden:

BNA: Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (Ringkürzel: B) 
ZZF: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. (Ringkürzel: Z) 

Beide Verbände übermitteln Daten zu ausgegebenen Ringen an die Artenschutzbehörden, sodass nachvollziehbar ist, welcher Züchter welche Ringe erhalten hat.
Denken Sie daran, benötigte Ringe rechtzeitig vor dem Schlupf der Tiere zu bestellen!

Ringgröße:
Die Ringgröße (in Millimetern) für jede Vogelart ist durch die Anlage 6 der BArtSchV festgelegt. Nur mit dieser Ringgröße gekennzeichnete Exemplare gelten als ordnungsgemäß gekennzeichnet. Die Ringgröße ist dabei so gewählt, dass der Ring den Jungtieren wenige Tage nach dem Schlupf über den Fuß geschoben werden kann. Somit ist der geschlossene Ring der Nachweis dafür, dass der Vogel eine Nachzucht ist. Bei älteren oder adulten Tieren kann ein Ring in der vorgeschriebenen Größe nicht mehr angebracht werden.
Achten Sie als Züchter deshalb unbedingt darauf, Ihre Nachzuchten rechtzeitig zu beringen!

Ausgabejahr und individuelle Nummer
Das Ausgabejahr des Ringes entspricht dem Schlupfjahr des Exemplars. Verwenden Sie für die Beringung keine überzähligen Ringe aus vergangenen Jahren.

Kontrollieren Sie vor der Annahme eines Exemplars immer, dass die Ringnummer am Exemplar mit der Ringnummer auf dem Dokument exakt übereinstimmt.

Offene Ringe
Die Beringung von Nachzuchten erfolgt immer mit geschlossenen Ringen (G). Kaufen Sie deshalb nur geschlossen beringte Nachzuchten!

Bei seltenen Importen von Vögeln wird noch der offene Ring (O) verwendet. Häufig ist dieser auch noch bei alten Papageien zu finden, die früher regelmäßig importiert wurden. Bei importierten Exemplaren ist für den Legalitätsnachweis der Bezug zur Einfuhrgenehmigung zwingend erforderlich (siehe Einfuhrgenehmigungen).

Sollten Sie ein Exemplar mit einem offenen Ring angeboten bekommen, informieren Sie sich im Voraus bei uns. 

Ringmanipulation
Immer wieder werden geschlossene Artenschutzringe manipuliert, um illegale Wildfänge nachträglich zu beringen. Vor allem bei heimischen Singvögeln kommt dies oft vor.

Schauen Sie sich beim Kauf von geschützten Vögeln die Ringe genau an. Der Ring muss immer unbeschädigt und komplett rund sein. Erkennen Sie Kratzer, Verformungen, Schäden am Lack oder Anzeichen, dass der Ring von innen vergrößert wurde? Dies sind eindeutige Zeichen von manipulierten Ringen. Sehen Sie in diesem Falle unbedingt vom Kauf ab und informieren Sie uns!

Alternative Kennzeichnungsmethoden
Größere Vögel (wie Papageien) können auch mit dem Artenschutztransponder gekennzeichnet werden. Dies ersetzt bei Nachzuchten nicht den geschlossenen Ring. Bei legal importierten Tieren ist der Transponder ein Ersatz für den offenen Ring. Auch Vögel, die vor Unterschutzstellung legal ohne Kennzeichnung erworben wurden, können mit dem Transponder nachträglich gekennzeichnet werden.

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Artenschutztransponder

Der Artenschutztransponder ist ein spezieller Mikrochip, der dem Exemplar unter die Haut injiziert wird. Mit einem speziellen Lesegerät kann dann der Zahlencode des Transponders abgelesen werden, mit dem das Exemplar identifiziert werden kann. Der ursprüngliche Transponder hatte eine Größe von 12 x 2,1 mm, der mittlerweile verfügbare Mini-Transponder misst nur 9 x 1,4 mm. Mit ihm können auch kleinere Exemplare gekennzeichnet werden.

Der Transpondercode muss in Bescheinigungen, Zuchtbüchern und Herkunftsnachweisen vollständig angegeben werden.

Welche Tiere werden mit Transpondern gekennzeichnet?
Für folgende Tiergruppen kann der Transponder oder Minitransponder verwendet werden:      

  • Säugetiere        
  • Reptilien      
  • Vögel (ersetzt nicht den geschlossenen Ring)

Wichtig ist dabei vor allem, dass das Exemplar die nötige Größe und das nötige Gewicht hat. Bei größeren Reptilien kann der Transponder ab einem gewissen Alter die Fotodokumentation ersetzen, sobald das neue Kennzeichen von uns auf der EU-Bescheinigung eingetragen wurde. Bei Landschildkröten ist dies etwa ab einem Gewicht von 500 Gramm möglich. Bei Fragen zur Kennzeichnung Ihres Exemplars mit einem Transponder, lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten. Klären Sie auch im Vorfeld mit uns ab, ob eine Kennzeichnung mittels Transponder für Ihr Exemplar in Frage kommt.

Die Kennzeichnung mit einem Transponder muss uns mitgeteilt werden. Bei Exemplaren mit EU-Bescheinigung muss der Kennzeichenwechsel von uns eingetragen werden. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung, um die Details zu klären.

Bezugsquellen und das Einsetzen von Transpondern
Die Artenschutztransponder werden nur von den beiden in der § 15 BArtSchV) genannten Vereinen ausgegeben:

BNA: Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V. 
ZZF: Zetralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. 

Das Implantieren des Transponders erfolgt unter Narkose und muss unbedingt von einem Tierarzt durchgeführt werden!

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