FFH-Verordnung des Regierungspräsidium Stuttgart

Die FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde am 27. Dezember 2018 im Gesetzblatt verkündet. Durch die FFH-Verordnung werden die an die Europäische Kommission gemeldeten und von dieser festgelegten FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Stuttgart gemäß § 36 Abs. 2 Naturschutzgesetz mit Namen und Lage, Gebietsabgrenzungen, geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie Erhaltungszielen festgelegt.
Die Verordnung mit den Anlagen 1 und 2 ist beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock, Referat 55) zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten niedergelegt. Ergänzend wird die Verordnung auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Anlage 2 - Übersichts- und Detailkarten
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