Betriebshöfe des Referats 53.2

Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung in Referat 53.2 von insgesamt 340 km erfolgt durch 6 Betriebshöfe und etwa 30 Wasserbauarbeiter.
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Hierbei werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Gehölzpflege und Pflanzarbeiten im Uferbereich des Gewässers
- Mähen von Gewässerböschungen und Freimähen von Jungpflanzen
- Arbeiten mit Motorsäge, Mähgerät und sonstigen landwirtschaftlichen Maschinen
- Sanieren der Ufer und Böschungen sowie Pflegearbeiten in Renaturierungen
- Mitwirkung bei Abflussmessungen
- Unterhaltung von Wehren und Pegelanlagen
- Wartung und Pflege des Fuhrparks und der Maschinen
- Durchführung von kleinen gewässerökologischen Maßnahmen
(wie z.B. Einbau von Strömungslenkern)
Ausbildungsprofil eines Wasserbauers:
Wer als Wasserbauarbeiter arbeiten möchte sollte einen handwerklichen Ausbildungsabschluss mit mindestens 3 Jahren oder eine vergleichbare Befähigung haben. Von Vorteil ist eine Berufsausbildung in den Berufsgruppen Wasserbau, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gärtner, Winzer, Straßenwärter oder einschlägige Abschlüsse in der Bauwirtschaft.
Wer als Wasserbauer arbeitet sollte Spaß an der Arbeit im Freien haben und gerne im Team arbeiten. Gut sind auch praktische Erfahrungen mit forst- und landwirtschaftlichen Maschinen.
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