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Referat 71Blockschüler

Bezuschussung zur Unterbringung von Blockschülern beim Besuch der Berufsschule

In Baden-Württemberg können Berufsschülerinnen und -schüler, die für den Blockunterricht auswärtig untergebracht sind, einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung erhalten, wenn die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockschulunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler vom 30. Mai 2017 erfüllt sind.
Die Voraussetzungen zur Bezuschussung und Antragsstellung finden Sie unten in den FAQ. Maßgeblich ist die jeweils gültige Verwaltungsvorschrift.

Anträge für das vergangene Schuljahr müssen bis spätestens zum 1. Oktober beim Regierungspräsidium Stuttgart vorliegen. Anträge müssen bei Schulbesuch in Baden-Württemberg über die Schule eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist ist ein entsprechender Vorlauf über die Schule zu gewährleisten.

FAQ – Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung im Blockunterricht

Berufsschülerinnen und Berufsschüler,

  • die den Blockunterricht in einer Landes-, Landesbezirks- oder Bezirksfachklasse in Baden-Württemberg (oder einer entsprechenden Klasse in einem anderen Bundesland) besuchen und
  • währenddessen auswärtig untergebracht sind (z. B. in einem Hotel, einer Pension, Wohnung, Jugendwohnheim etc.) sowie
  • tägliche An- und Rückfahrt vom Wohnort zur Schule bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen einen Zeitaufwand von insgesamt mehr als zwei Stunden hätten.

     

  • Antragsformular – bitte stellen Sie sicher, dass das Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und der genaue Ausbildungsberuf mit Lehrjahr und gegebenenfalls Fachrichtung soweit vorhanden, angegeben ist.
  • Rechnung über die Unterkunft (Name, Zeitraum, Betrag, ggf. einzelne Posten)
  • Empfehlung der sonstigen Unterkunft, wenn die Jugendwohnheimplätze nicht ausreichend verfügbar sind. Die Empfehlung muss von der Schule schriftlich bestätigt werden.

Alle Unterlagen müssen postalisch eingereicht werden!

 

Der Antrag ist spätestens bis zum 1. Oktober für das vorherige Schuljahr über die Schule beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

 

  • Jugendwohnheime
  • Sonstige private Unterkünfte (müssen von der Schule schriftlich empfohlen werden, sobald eine Unterbringung in einem Jugendwohnheim nicht möglich ist)

     

Bezuschusst werden:

  • Unterkunftskosten abzüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten. Der tägliche Höchstsatz beträgt 40,50 €.
  • Zuzüglich Verpflegungskosten bei Unterbringung in einer sonstigen Unterkunft (Pauschale in Höhe von 6,70 € pro Tag)
  • Abzüglich einer pauschalen oder anteiligen häuslichen Ersparnis - abhängig von der Art der Unterbringung

     

Grundsätzlich werden nur die erforderlichen Kosten für die Unterbringung erstattet. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht berücksichtigungsfähig und werden, soweit sie in der Rechnung aufgeführt sind, den Übernachtungskosten wieder in Abzug gebracht.

Folgende Positionen werden nicht erstattet (Aufzählung nicht abschließend!)

WLAN-Gebühren, Parkplatzgebühren, Kautionen, Reinigungsgebühren, sonstige zusätzlich Dienstleistungen, …

Wir bitten Sie zudem zu beachten, dass Fahrtkosten nicht zuschussfähig sind.

 

Zuschüsse werden gewährt für:

  • Unterrichtstage
  • An- und Abreisetag
  • Prüfungstage
  • Wochenenden, Ferien, Feiertage innerhalb des Blocks

Nicht bezuschusst werden Tage, an denen ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt.

 

Bei der Berechnung der Zuschusshöhe wird zwischen einem Jugendwohnheim oder einer empfohlenen sonstigen Unterkunft unterschieden.

Der Berechnungszeitraum umfasst die unter Punkt 6 genannten Tage.

a) Aufenthalt in einem Jugendwohnheim

 

  1. Feststellung des Rechnungsbetrags: Für die Berechnung der Zuschusshöhe wird der aus dem Rechnungsbeleg ausgewiesene Rechnungsbetrag zu Grunde gelegt.
  2. Abzug: Nicht erstattungsfähige Rechnungsbestandteile (WLAN oder Parkplatzgebühren) werden vom Rechnungsbetrag abgezogen.
  3. Deckelung des Höchstsatzes i.H.v. 40,50 € pro Tag: Wenn der Rechnungsbetrag pro Tag diesen maximalen Zuschussbetrag überschreitet, wird dieser für die weitere Berechnung herangezogen.
  4. Abzug einer anteiligen häuslichen Ersparnis je Verpflegungsgrad pro Tag: Hierbei wird zwischen Frühstück (abzgl. 1,77 €/pro Tag), einer Teilverpflegung (abzgl. 5,07 €/pro Tag) und einer Vollverpflegung (abzgl. 8,37 €/pro Tag) unterschieden.

 

Die häusliche Ersparnis ist ein zentraler Bestandteil bei der Berechnung des Zuschusses für auswärtige Unterbringung und Verpflegung während des Blockunterrichts in Baden-Württemberg. Sie wird gemäß der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 30. Mai 2017 festgelegt (s. Punkt 3.4.4). Die häusliche Ersparnis berücksichtigt die Kosten, die im Elternhaus oder am gewöhnlichen Wohnort für Verpflegung eingespart werden, wenn der Berufsschüler während des Blockunterrichts auswärtig untergebracht ist.

 

Beispielrechnung:

Ein Berufsschüler ist für einen 10-tägigen Blockunterricht in einem Jugendwohnheim mit Vollverpflegung untergebracht. Der Rechnungsbetrag beträgt insgesamt 370,00 €.

Unterkunftskosten: 10 Tage × 37,00 € = 370,00 € (Höchstsatz von 40,50 €/Tag nicht überschritten!)

- Häusliche Ersparnis (Vollverpflegung): 10 Tage x 8,37 € = 83,70 €

= Gesamtzuschuss: 286,30 € 

  • Im vorliegenden Fallbeispiel erhält der Blockschüler einen Gesamtzuschuss i.H.v. 286,30 €.

 

Fallabwandlung:

Ein Berufsschüler ist für einen 10-tägigen Blockunterricht in einem Jugendwohnheim mit Teilverpflegung untergebracht. Der Rechnungsbetrag beträgt insgesamt 370,00 €.

Unterkunftskosten: 10 Tage × 37,00 € = 370,00 € (Höchstsatz von 40,50 €/Tag nicht überschritten!)

- Häusliche Ersparnis (Teilverpflegung): 10 Tage x 5,07 € = 50,70 €

= Gesamtzuschuss: 319,30 € 

  • Im vorliegenden Fallbeispiel erhält der Blockschüler einen Gesamtzuschuss i.H.v. 319,30 €.

 

b) Aufenthalt in einer sonstigen empfohlenen Unterkunft

 

  1. Feststellung des Rechnungsbetrags: Für die Berechnung der Zuschusshöhe wird der aus dem Rechnungsbeleg ausgewiesene Rechnungsbetrag zu Grunde gelegt.
  2. Abzug: Nicht erstattungsfähige Rechnungsbestandteile (WLAN oder Parkplatzgebühren) werden vom Rechnungsbetrag abgezogen.
  3. Deckelung des Höchstsatzes i.H.v. 40,50 € pro Tag: Wenn der Rechnungsbetrag pro Tag diesen maximalen Zuschussbetrag überschreitet, wird dieser für die weitere Berechnung herangezogen. Liegt keine schrittliche Empfehlung der Schule vor, verringert sich der Tagessatz von 40,50 € pro Tag auf 2,56 € pro Tag.
  4. Gewährung einer Verpflegungspauschale i.H.v. 6,70 € pro Tag: Zusätzlich wird bei einer auswärtigen Unterbringung für Verpflegungsleistungen eine Verpflegungspauschale bewilligt.
  5. Abzug einer vollumfänglichen häuslichen Ersparnis i.H.v. 8,37 € pro Tag: Die häusliche Ersparnis berücksichtigt die Kosten, die im Elternhaus oder am gewöhnlichen Wohnort für Verpflegung eingespart werden, wenn der Berufsschüler während des Blockunterrichts auswärtig untergebracht ist.

 

Beispielrechnung:

Ein Berufsschüler ist für einen 10-tägigen Blockunterricht in einer sonstigen empfohlenen Unterkunft untergebracht. Der Rechnungsbetrag beträgt insgesamt 370,00 €.

Unterkunftskosten: 10 Tage × 37,00 € = 370,00 € (Höchstsatz von 40,50 €/Tag nicht überschritten!)

+ Verpflegungspauschale: 10 Tage × 6,70 € = 67,00 € 

- Häusliche Ersparnis: 10 Tage x 8,37 € = 83,70 €

= Gesamtzuschuss: 353,30 € 

  • Im vorliegenden Fallbeispiel erhält der Blockschüler einen Gesamtzuschuss i.H.v. 353,30 €.

 

Fallabwandlung 1:

Ein Berufsschüler ist für einen 10-tägigen Blockunterricht in einer sonstigen empfohlenen Unterkunft untergebracht. Der Rechnungsbetrag beträgt insgesamt 540,00 €.

Unterkunftskosten: 10 Tage × 54,00 € = 540,00 € (Höchstsatz von 40,50 €/Tag wird überschritten!)

  • Folgend wird mit der gedeckelten Berechnungsgrundlage i.H.v. 405,00 €

(10 Tage x 40,50 €) weiter gerechnet

+ Verpflegungspauschale: 10 Tage × 6,70 € = 67,00 € 

- Häusliche Ersparnis: 10 Tage x 8,37 € = 83,70 €

= Gesamtzuschuss: 388,30 € 

  • Im vorliegenden Fallbeispiel erhält der Blockschüler einen Gesamtzuschuss i.H.v. 388,30 €.


Fallabwandlung 2:

Ein Berufsschüler ist für einen 10-tägigen Blockunterricht in einer sonstigen Unterkunft untergebracht. Der Rechnungsbetrag beträgt insgesamt 540,00 €. Eine schtiftliche Empfehlung der Schule liegt nicht vor.

Unterkunftskosten: 10 Tage × 54,00 € = 540,00 € (ABER: Empfehlung fehlt!)

  • 10 Tage x 2,56 € = 25,60 €

= Gesamtzuschuss: 25,60 € 

  • Im vorliegenden Fallbeispiel erhält der Blockschüler einen Gesamtzuschuss i.H.v. 25,60 €.

     

Der Antrag kann ausschließlich postalisch eingereicht werden beim:

Regierungspräsidium Stuttgart
– Schule und Bildung –
Referat 71 
Kostenwesen
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

 

  • Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Mittwoch von 10:00-12:00 Uhr unter 0711 904 27111
  • Per E-Mail

 

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die an das angegebene Postfach gesendet werden, nicht bearbeitet werden können und unberücksichtigt bleiben.

Service

Service

Ihre Anfragen reichen Sie bitte per E-Mail ein.

Wir beraten Sie ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 0711 904-27111 zu folgenden Zeiten:
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr

Anträge zur Bezuschussung

Für die Einreichung der Anträge sowie der erforderlichen Dokumente ist nachstehende Adresse zu verwenden:

Regierungspräsidium Stuttgart
- Schule und Bildung -
Referat 71
Kostenwesen
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart